Abfüllstatistik FPVO
Fertigpackungsverordnung
Bei Fertigpackungen, die gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden, muss der Mittelwert der Abfüllung die Nennfüllmenge NF erreichen/überschreiten.
Zusätzlich wird eine Minusabweichung MA von der Nennfüllmenge NF als untere Grenze,
technische Untergrenze TU1
TU1 = NF - MA
vorgegeben, die von max. 2% aller abgefüllten Einheiten unterschritten werden darf.
Eine Fertigpackung mit einer Minus-Gewichtsabweichung kleiner
TU2 = NF - 2*MA
darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Minusabweichung entnehmen sie der FPVO:
Die ideale Abfüllverteilung folgt der Normalverteilung
Nennfüllmenge g bzw. ml | Zulässige Minusabweichung |
5 -50 | 9% |
50 - 100 | 4.5 (g, ml) |
200 - 200 | 4.5% |
200 - 300 | 9 (g, ml) |
300 - 500 | 3% |
500 - 1000 | 15 (g, ml) |
1000 - 10 000 | 1.5% |
Darstellung und Abhängigkeiten der Abfüllstatistik
In der Praxis muss der Mittelwert so hoch eingestellt werden, dass TU1 erfüllt wird. Einheiten unter TU2 werden an Kontroll(waagen) ausgesondert.
In der App liegt der Anteil unter TU1 gewichtiger Packungen bei 0.0325 (~3.25%) der Mittelwert der Abfüllanlage (das abzufüllende Gewicht) muss eingestellt werden auf mind.
Beispiel in App: μ=257.6g, σ=9g
q2% = InversNormal(0,1,2%) =2.0538 σ für einen 2%-Anteil unter TU1
- Mindestabstand | μ - TU1 | = 2.0538 σ Standardabweichungen [Aussage der Normalverteilung]
μTU1 = TU1 + q2%*σ = 241 + 2.0538*9 = 259.5
Neuer Mittelwert (Füllmenge) bei Standardabweichung 9 g damit ==> AnteilUnterTU1 = 0.02 (2%).
σmax = (μ - TU1) / q2% = (257.6 - 241) / 2.0538 = 8.08
max. Standardabweichung bei einem Mittelwert (Füllmenge) 257.6 g damit ==> AnteilUnterTU1 = 0.02 (2%)
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Mittelwert | Standardabweichung | Nennfüllmenge | GiveAway | TU1 | TU2 |
Füllmenge Zielwert einziges Stellglied der Abfüllung | Gegeben, Fix: stellt sich ein aus Abfüllgut und Abfülltechnik (Abfüllanlage) Maschinen- konstante | Nennfüllmenge rechtlich verbindlicher mindest. Mittelwert der Abfüllung NF oder QN | die Spanne, die zwischen Nennfüllmenge und tatsäch- lichem Mittel- wert der Abfüllung liegt Überfüllung | max. 2% der Abfüllungs- Ergebnisse darf unter der Grenze TU1 liegen | unter TU2 darf nicht a.d.V abge- geben |